Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Divinely HQ GmbH

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1. Anwendungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der Divinely HQ GmbH, Johann-

Simon-Str. 28D, 50226 Frechen („Divinely“), gelten für alle Geschäftsbeziehungen von Divinely

mit dem Kunden.

1.2 Divinely richtet das Angebot seiner Dienstleistungen nur an volljährige, geschäftsfähige

Unternehmer i.S.d. § 14 BGB und daher gelten sie auch nur gegenüber entsprechenden

Unternehmern („Kunde“).

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden

werden nur und insoweit Vertragsbestandteil, wenn Divinely ihrer Geltung vorher schriftlich

zugestimmt hat. Dies gilt klarstellend auch dann, wenn Divinely in Kenntnis von

Geschäftsbedingungen des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen beginnt.

1.4 Divinely kann diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Widerspricht

der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von Divinely gesetzten angemessenen Frist, gilt die

Änderung als genehmigt. Divinely weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung darauf hin,

dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht binnen der gesetzten angemessenen Frist

widersprechen sollte.

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2. Leistungen von Divinely

2.1 Leistungsgegenstand sind stets Dienstleistungen, soweit nicht explizit Werkleistungen

bzw. ein konkreter Erfolg vereinbart sind. Im Schwerpunkt bestehen die Dienstleistungen von

Divinely in der Beratung und Unterstützung des Kunden im Zusammenhang mit Social Media

Marketing, d.h. unter anderem Strategieberatung, Begleitung von Kampagnen sowie

Konzeptionierung, Gestaltung und Durchführung von Werbemaßnahmen.

2.2 Die von Divinely geschuldeten Dienstleistungen ergeben sich abschließend aus dem

vereinbarten Leistungsschein, ggf. in Verbindung mit einem Angebot und diesen AGB (zusammen

„Unterlagen"). Divinely schuldet lediglich die in diesen Unterlagen konkret bezeichneten und

vereinbarten Dienstleistungen. Es gilt grundsätzlich folgende Hierarchie: (1) Leistungsschein, (2)

Angebot und (3) AGB.

2.3 Divinely ist berechtigt, die Leistung ganz oder teilweise von Dritten erbringen zu lassen.

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3. Verständnis und Pflichten des Kunden

3.1 Der Kunde ist verpflichtet, Divinely die für die Leistungserbringung notwendigen

Informationen, Daten und Vorlagen so rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, dass Divinely die

geschuldeten Dienstleistungen erbringen kann. Der Kunde verpflichtet sich, mit Divinely

zusammenzuarbeiten und alle Anfragen zeitnah zu beantworten, um Divinely dadurch die

Leistungserbringung zu ermöglichen.

3.2 Sofern zur Leistungspflicht von Divinely die Erstellung von Werbemitteln zählt, ist der

Kunde zur rechtzeitigen Auswahl und Übermittlung des Inhalts der Werbemittel („Content“)

verpflichtet. Der Kunde steht dafür ein, dass er an dem Content die für dessen Nutzung

notwendigen Rechte hat. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit

die Leistungserbringung durch Divinely bleibt der Vergütungsanspruch von Divinely unberührt.

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3.3 Der Kunde versteht, ist sich bewusst und akzeptiert, dass die Dienstleistungen von Divinely

unmittelbar mit den Diensten Dritter, insbesondere Social Media Plattformen wie z.B. Facebook,

Instagram oder LinkedIn verknüpft sind und hiervon abhängen. Weil diese Dritten daher einen

entscheidenden Anteil am Gelingen der Zusammenarbeit zwischen Divinely und dem Kunden

haben, ist Divinely nur soweit verantwortlich wie Einflussmöglichkeiten auf die Dritten gegeben

sind.

3.4 Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook und LinkedIn jederzeit dazu

berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein

solches Vorgehen ist Divinely nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von Divinely bleibt in

diesen Fällen unberührt.

3.5 Etwaige für Drittanbieter anfallende Werbekosten sind – soweit nicht ausdrücklich anders

vereinbart – nicht in der Vergütung von Divinely enthalten und separat vom Kunden zu tragen.

3.6 Für den Fall, dass der Kunde Divinely anweist, etwaige Projekte, Kampagnen oder Dienste

zwischenzeitlich zu pausieren oder ist ein Pausieren ohne Verschulden von Divinely insgesamt

notwendig, berührt dies den Vergütungsanspruch von Divinely nicht.

3.7 Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbeanzeigen, Landeseiten etc.

ausschließlich selbst verantwortlich. Eine vorherige .berprüfung durch einen Rechtsbeistand des

Kunden wird empfohlen.

3.8 Der Kunde wird Divinely vor Ort zu seinen regelmäßigen Geschäftszeiten und im

notwendigen Umfang Zutritt zu den eigenen Räumlichkeiten und Zugriff auf die für die

Leistungserbringung erforderliche Hard- und Software gewähren sowie die erforderlichen

technischen Einrichtungen bereitstellen.

3.9 Der Kunde ist verpflichtet, einen qualifizierten Mitarbeiter zu benennen, der als

Ansprechpartner von Divinely bereit steht und befugt ist, die zur Vertragsdurchführung

erforderlichen Entscheidungen zu treffen und Erklärungen abzugeben. Ebenfalls sollte der Kunde

– soweit vorhanden – einen Webprogrammierer als Kontaktperson bestimmen, um die technische

Umsetzung zu unterstützen.

3.10 Der Kunde ersetzt Divinely alle Schäden, die aus einer Verletzung der Regelungen dieser

AGB entstehen, soweit er dies zu vertreten hat. Der Schadensersatz erfasst auch die

angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung. Divinely informiert den Kunden

unverzüglich, wenn sie selbst oder Dritte entsprechende Ansprüche geltend machen und gibt dem

Kunden Gelegenheit zur Stellungnahme.

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4. Fristen und Termine

Etwaige von Divinily angegebene Fristen und Termine z.B. im Angebot oder in der Email-

Kommunikation sind stets unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich und schriftlich

zwischen den Parteien als verbindlich vereinbart.

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5. Vergütung, Preise und Zahlungsmodalitäten

5.1 Die Preise, die von Divinely angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich soweit nicht

schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

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5.2 Die vom Kunden zu leistende Vergütung ergibt sich aus dem Angebot und/oder dem

geschlossenen Vertrag mit Divinely. Für die Dienstleistung erfolgt die Vergütung als Pauschalpreis

oder nach Aufwand.

5.3 Divinely ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine Anzahlung in angemessener Höhe zu

verlangen. Divinely ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen für bereits an den Kunden

ausgelieferte Projektteile zu verlangen und insoweit Teilrechnungen nach Projektfortschritt

auszustellen.

5.4 Eine vom Kunden an Divinely geschuldete Pauschalvergütung ist vorbehaltlich

anderslautender Individualabrede sofort, in voller Höhe und im Voraus zu Monatsbeginn fällig.

5.5 Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Divinely ein schriftliches

SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Eine Divinely erteilte (SEPA-)Einzugsermächtigung gilt bis

auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

5.6 Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen

werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag

innerhalb von drei (3) Werktagen nach Rückbuchung an Divinely zu überweisen und die durch die

Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

5.7 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils

andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist.

Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

5.8 Reisezeit gilt als Arbeitszeit, soweit nichts anderes vereinbart ist. Divinely ist berechtigt,

vom Kunden vorab einen angemessenen Vorschuss für anfallende Reisekosten zu verlangen.

Soweit nicht anders vereinbart, z.B. weil Reisekosten-Pauschalen vereinbart sind, werden dem

Kunden tatsächlich angefallene Reisekosten berechnet. Es gilt für:

• Übernachtung: Hotels bis einschließlich 4-Sterne,

• PKW: Mietwagen oder Kilometerpauschale (EUR 0,30 pro km)

• Flüge unter drei (3) Stunden: Economy Flex; darüber: Business Class

• Bahnfahrten: 1. Klasse

• Sonstige Reisekosten, z.B. ÖPNV, Taxi und Parkgebühren.

5.9 Sämtliche mit dem Kunden vereinbarten und/oder im Angebot oder einem sonstigen

Vertrag enthaltenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen

Umsatzsteuer.

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6. Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen

Soweit nicht anders vereinbart räumt Divinely dem Kunden mit vollständiger Zahlung für die Dauer

der Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die von Divinely

für den Kunden geschaffenen Arbeitsergebnisse im Rahmen und für Zwecke des Vertrages bzw.

Angebots zu nutzen. Die Weiterübertragung von Rechten an Dritte ist grundsätzlich nicht erlaubt

und bedarf in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Divinely.

7. Laufzeit und Kündigung

7.1 Der Vertrag hat die individuell zwischen Divinely und dem Kunden vereinbarte

Mindestlaufzeit (z.B. im Angebot). Soweit keine Mindestlaufzeit vereinbart wurde, beträgt die

Mindestlaufzeit 12 Monate. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um die im Angebot vereinbarte Verlängerungslaufzeit oder – falls keine solche

vereinbart wurde – um jeweils weitere 12 Monate, soweit der Vertrag nicht vor dem jeweiligen

Ende, d.h. erstmal zum Ende der Mindestlaufzeit, nicht mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt

wird.

7.2 Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Unberührt bleibt das Recht

beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Für Divinely liegt ein

solcher wichtiger Grund insbesondere dann vor wenn

• die, für die Dienstleistungen von Divinely notwendigen Dritten, z.B. Social Media

Plattformen wie Facebook, Instagram oder LinkedIn, solchen Veränderungen unterliegen,

die sich auf die Dienstleistungen oder das Geschäftsmodell von Divinely negativ

auswirken, z.B. das Einstellen von Geschäfts- bzw. Plattformteilen, das Einstellen oder

Verändern von Praktiken, Tools oder Techniken; Entscheidungen nationaler oder

internationaler Gerichte, Gremien oder Behörden (z.B. im Hinblick auf Kartellrechtsfragen

oder das Verbot bestimmter Analysen oder Tools);

• wenn Umstände bekannt werden, die zu erheblichen Zweifeln an der Kreditwürdigkeit und

Zahlungsfähigkeit des Kunden berechtigen. Das ist insbesondere anzunehmen, wenn über

das Vermögen des Kunden ein Insolvenzantrag gestellt wird oder

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden ergriffen werden.

7.3 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

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8. Haftung

8.1 Divinely haftet unbegrenzt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die Verletzung von

Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im

Umfang einer von Divinely übernommenen Garantie. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer

Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst

ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die

Haftung von Divinely der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen

Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Eine weitergehende Haftung von Divinely wird

ausgeschlossen.

8.2 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der

Mitarbeiter, Vertreter und Organe von Divinely.

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9. Geheimhaltung

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9.1 Die Parteien verpflichten sich, den Vertrag, die Unterlagen, etwaige Anlagen und alle im

Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung entstandenen und ausgetauschten bzw.

entstehenden und zukünftig auszutauschenden Informationen und Unterlagen, die als vertraulich

gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich zu verstehen sind, vertraulich zu

behandeln und die vertrauliche Behandlung durch Arbeitnehmer sicher zu stellen. Dies betrifft

insbesondere, aber nicht abschließend, werbe-relevante, kaufmännische und technische

Informationen, verwendeten Methoden, Verfahren Geschäftsgeheimnisse, Geschäftsverbindungen

und Preise.

9.2 Diese Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die (i) allgemein bekannt sind

oder allgemein bekannt werden, ohne dass dies von der betroffenen Partei zu vertreten ist; (ii) der

betroffenen Partei bereits bekannt waren, bevor sie ihr von der anderen Partei zugänglich gemacht wurden; oder (iii) durch einen Dritten zur Kenntnis der betroffenen Partei gelangt sind, ohne dass

eine Verletzung der Geheimhaltungspflicht vorliegt, die diesem gegenüber der anderen Partei

obliegt.

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10. Datenschutz

Die Parteien beachten die auf sie jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften. Sollte

Divinely im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet, schließen die

Parteien vorab eine gesonderte Vereinbarung über eine Auftragsverarbeitung ab.

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11. Abwerbeverbot

11.1 Der Kunde verpflichtet sich, für die Dauer des Vertrags und für ein (1) Jahr danach - ohne

vorherige schriftliche Zustimmung von Divinely – keine Mitarbeiter von Divinely aktiv abzuwerben.

Der Kunde wird solchen Personen auch keine Anstellungs- oder Beraterverträge aktiv anbieten.

Der Kunde steht dafür ein, dass auch die mit ihm verbundenen Unternehmen die vorstehende

Beschränkung einhalten. Der Kunden ist hierdurch nicht gehindert, Mitarbeiter von Divinely

einzustellen, die sich aufgrund eigener Initiative bei ihm beworben haben, ohne dass der Kunde

andere Maßnahmen als die Veröffentlichung allgemeiner Stellenangebote vorgenommen hat.

11.2 Im Falle einer Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung aus der vorstehenden Ziffer hat

der Kunde für jeden Fall eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 40.000 an Divinely zu zahlen,

mindestens jedoch einen Betrag, der 6 Monate des Brutto-Jahresgehalts des betroffenen

Mitarbeiters entspricht.

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12. Force Majeure

12.1. "Force Majeure" bedeutet das Eintreten eines Hindernisses, durch es einer Partei nicht

möglich ist, eine Pflicht aus dem zugrundliegenden Vertragsverhältnis zu erfüllen, wenn und soweit

die von dem Hindernis betroffene Partei nachweist, dass (i) dieses außerhalb der ihr zumutbaren

Kontrolle liegt; und (ii) es zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags nicht in zumutbarer Weise

vorhersehbar war; und (iii) die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht in

zumutbarer Weise hätten vermieden oder überwunden werden können.

Folgende, nicht abschließend aufgezählte Ereignisse werden widerleglich als Force Majeure

Ereignisse vermutet: (A) Krieg, Bürgerkrieg, öffentlicher Aufruhr, Rebellion, Revolution,

militärische Mobilisierung, Terrorakte, (B) Embargo, Sanktionen, Währungs- und

Handelsbeschränkungen, (C) Amtshandlungen, Enteignung, Requisition, Verstaatlichung,

Gerichtsentscheidungen, Gesetze oder Regierungsanordnungen, (D) Pandemien und Epidemien,

Naturkatastrophen oder ein extreme Naturereignisse, Feuer, Zerstörung, (E) längerer Ausfall von

Transportmitteln oder Telekommunikation oder Informationssystemen oder Energie, (F)

Arbeitsunruhen, Boykott oder Streik.

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Für Divinely ist ein Force Majeure Ereignisse außerdem insbesondere, wenn die, für die

Dienstleistungen von Divinely notwendigen Dritten, z.B. Social Media Plattformen wie Facebook,

Instagram oder LinkedIn, solchen Veränderungen unterliegen, auf die Divinely keinen Einfluss hat,

die sich jedoch auf die Dienstleistungen oder das Geschäftsmodell von Divinely auswirken, z.B.

das Einstellen von Geschäfts- bzw. Plattformteilen, das Einstellen oder Verändern von Praktiken,

Tools oder Techniken; Entscheidungen nationaler oder internationaler Gerichte, Gremien oder

Behörden (z.B. im Hinblick auf Kartellrechtsfragen oder das Verbot bestimmter Analysen oder

Tools).

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12.2 Eine Partei, die sich erfolgreich auf ein Force Majeure Ereignis beruft, ist ab dem Zeitpunkt,

ab dem ihr das Force Majeure Ereignis die Leistungserbringung unmöglich macht, von ihrer Pflicht

zur Erfüllung ihrer Vertragspflichten und ggf. Pflichten zur Leistung von Schadenersatz befreit;

sofern es der anderen Partei nach Kenntnis unverzüglich mitgeteilt wird. Erfolgt die Mitteilung nicht

unverzüglich, wird die Befreiung ab dem Zeitpunkt wirksam, an dem die Mitteilung die andere

Partei erreicht.

12.3 Ist die Auswirkung des geltend gemachten Force Majeure Ereignisses vorübergehend, so

gelten die in Ziffer 12.2 dargelegten Folgen nur so lange, wie das Force Majeure Ereignis die

Vertragserfüllung verhindert. Hat die Dauer des Force Majeure Ereignisses zur Folge, dass den

Parteien dasjenige, das sie nach dem Vertrag berechtigterweise erwarten durften, in erheblichem

Maße entzogen wird, so hat jede Partei das Recht, den Vertrag innerhalb eines angemessenen

Zeitraums zu kündigen. Sofern nicht anders vereinbart, wird dies bei einer Dauer des Force

Majeure Ereignisses von mehr als 90 Tagen angenommen.

12.4 Sofern Divinely ihre Verpflichtungen bereits (teilweise) erfüllt hat, diese jedoch noch nicht

vom Kunden vergütet worden sind, ist Divinely im Falle eines Force Majeure Ereignisses stets

berechtigt, den erfüllten Teil in Rechnung zu stellen, und der Kunde ist verpflichtet, diese

Rechnung zu bezahlen. Zur Klarstellung: Ein Force Majeure Ereignis kann nicht für die Nicht-

Bezahlung fälliger Zahlungsverpflichtungen des Kunden herangezogen werden.

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13. Schlussbestimmungen

13.1 Der Kunde gestattet Divinely während und nach Ende des Vertrags Referenz-Werbung in

angemessener Weise. Divinely ist in diesem Zusammenhang zur beschränkten Nutzung der

Urheber-, Namens-, Marken- sowie Kennzeichenrechte des Kunden berechtigt und der Kunden

räumt Divinely hiermit entsprechende Rechte ein.

13.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts.

13.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen

AGB ist Köln, Deutschland sofern beide Parteien Kaufleute sind.

13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden sich bemühen, anstelle der

unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich

am besten gerecht wird. Bis zu dieser Ersetzung gelten anstelle der unwirksamen Regelung die

gesetzlichen Vorschriften.

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Stand: April 2021

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